Donnerstag, 24.07.2008

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat eine rechtliche Würdigung des Sempach-Artikels erstellt: „Eine anonymen Berichterstattung, wie sie bei Indymedia häufig vorgenommen wird, ermöglicht in vielen Fällen erst eine freie Meinungsäusserung. Sie stellt damit einen wichtigen Bestandteil der Pressefreiheit dar.“ Aber andererseits würde der EDÖB den Nazis schon gerne zu Anonymität verhelfen. Da das aber bei Seiten „im (nichteuropäischen) Ausland“ nicht so einfach geht, „macht der EDÖB einmal mehr auf die Schwierigkeit aufmerksam, den Datenschutz in einem weltumspannenden Medium wie dem Internet durchzusetzen.“