Sonntag, 07.12.2008

Der AKJ hat unter dem Titel „Dabei sein ist alles: Linker bricht Landfrieden“ einen Prozessbericht zur Verurteilung eines Freiburger Linken am 3. Dezember wegen der gewalttätigen Ereignisse in der Nacht auf den 28. Juli 2006 vor der KTS veröffentlicht. In der Analyse wird der Landfriedensbruchparagraph als das benannt, was er seit seiner Verschmelzung 1970 mit dem Aufruhr-Paragraphen 115 des Strafgesetzbuchs des Deutschen Reichs von 1871 war und ist: Eine Vorschrift, die „in ihrer Unbestimmtheit perfekt zur Kriminalisierung von Menschen geeignet [ist], die in der Nähe waren, als Dritte gewalttätig wurden. [..] Schützen kann sich dagegen effektiv nur, wer Demonstrationen und andere Menschenmengen konsequent meidet. So wirkt § 125 StGB als Abschreckungsinstrument. Wenn die Justiz mitspielt.“