Dienstag, 13.04.2010

Am 13. April wurde das Verfahren gegen einen Linken im Berufungsprozess vor dem Landgericht Freiburg eingestellt. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, auf der Anti-Nato-Demo am 30. März 2009 eine Rauchbombe geworfen und sich vermummt zu haben. In der ersten Instanz lautete das Urteil noch auf drei Monate Haft auf Bewährung und Zahlung von 1.200 Euro. Bedingung für die Einstellung war ein gelogenes Geständnis und das Versprechen, 500 Euro zu bezahlen.