Donnerstag, 06.01.2011

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Karl-Heinz Statzberger weiter nationalsozialistische Propaganda verbreiten darf. Im Jahre 2003 war Statzberger zusammen mit Martin Wiese an der Planung eines Bombenattentats auf die Grundsteinlegungsfeier des Jüdischen Zentrums am Jakobsplatz in München durch die „Kameradschaft Süd“ beteiligt. Wegen seiner diversen einschlägigen Vorstrafen hatte das Oberlandesgericht München zuvor ein fünfjähriges allgemeines Publikationsverbot für die „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ verhängt.
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