Die „Funkzellenauswertung“ der Bullen beim Dresdner Anti-Naziaufmarsch im Februar diesen Jahres umfasste nach einem Bericht des Sächsischen Innen- und Justizministeriums nicht nur rund 138.000 Datensätze. Der am Freitag veröffentlichte Bericht des Ministeriums enthüllte, dass zusätzlich zu den jetzigen Daten noch 896.072 Mobilfunk-Verbindungsdaten erfasst wurden. Auch macht der Bericht deutlich, dass nicht nur die Südvorstadt Dresdens abgehört wurde, sondern auch andere Stadtteile massiv belauscht wurden. Die Begründung für den umfassenden Lauschangriff lautete, „erhebliche Straftaten“ aufklären zu wollen. Die Landesregierung möchte nun als Reaktion mit einer Bundesratsinitiative den Begriff der „erheblichen Straftat“ neu definieren, damit solche Datenerfassungen zukünftig schneller und einfacher zu rechtfertigen sind. Problematisch war zudem, dass die Daten nicht nur genutzt wurden „erhebliche Straftaten“ aufzuklären, sondern auch bei der Kriminalisierung von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, wie der Blockade des Naziaufmarsches, Verwendung fanden.