Freitag, 03.02.2012

Max Höckendorff hat auch die Revision vor dem Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verloren. Höckendorff, der gerade versucht JN-Strukturen in Südbaden aufzubauen, muss damit 600 Euro für das Absingen des HJ-Liedes „Ein junges Volk steht auf“ zahlen und die Gerichtsentscheidung wird richtungsweisend für zukünftige Gerichtsentscheidungen bezüglich des Naziliedes sein.