Donnerstag, 06.11.2014

Im Rohrbomben-Prozess wurde das Verfahren gegen Karl Wurster wegen des „Umgangs mit explosionsgefährdenden Stoffen“ an die Staatsanwaltschaft Rottweil abgetreten. Wurster hatte unter anderem auf einem Feldweg im Bereich Zwickgabel bei Schönmünzach Explosionen durchgeführt. Der Nazi wurde per Strafbefehl zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, die Verurteilung ist bereits rechtskräftig. Das Verfahren gegen Oliver Rösch, Sascha Hiller und Robert Englisch soll entgegen früherer Pläne nicht am Freiburger Landgericht, sondern vor dem Schöffengericht in Emmendingen eröffnet werden.