Freitag, 26.05.2017

Die erstinstanzlichen Urteile des Langerichts Erfurt im Ballstädt-Prozess gegen 15 Nazis wegen des Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft mit mehreren Schwerverletzten im Februar 2014 fielen größtenteils härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Zehn Nazis wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt, einer kam mit anderthalb Jahren auf Bewährung davon und vier Nazis wurden freigesprochen. Gleichzeitig versuchte das Gericht unter Vorsitz von Holger Pröbstel die Taten aber zu entpolitisieren: „Die rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten spiele für die Tat und das Urteil keine Rolle, stellte Pröbstel klar.“