Sonntag, 26.08.2018

Die Razzien bei den Zwiebelfreunden nach dem AfD-Bundesparteitag wurden vom Landgericht München für rechtswidrig erklärt. Alle beschlagnahmten Gegenstände müssen herausgegeben werden, da das Gericht das festgestellt hat, was sowieso allen klar war: „Es besteht keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Auffinden relevanter Daten. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen, deren Verein Zwiebelfreunde e.V. oder die Gruppierung ‚Riseup Networks‘ auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören. Es ist zudem auch nicht unmittelbar ersichtlich, dass sich bei ihnen Informationen zum Täterumfeld oder zu den Tätern finden lassen.“ Wie in Deutschland üblich werden weder der Münchener Amtsrichter noch die an den Razzien beteiligten Bullen für ihren Machtmissbrauch zur Rechenschaft gezogen werden. Die beschlagnahmten Dokumente, darunter die Daten aller SpenderInnen für Riseup und Tor, die über den Verein liefen, dürfen offiziell nicht ausgewertet werden. Aber wer hat schon Vertrauen in den Rechtsstaat?