Sonntag, 20.12.2020

Nach einer verbalen Auseinandersetzung im Juni 2019 zwischen NutzerInnen des Jamnitzer Parks in Nürnberg und der Polizei wurden zwei Angeklagte wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ im Oktober 2020 vom Amtsgericht Nürnberg zu Haftstrafen von 18 bzw. 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ihr Vergehen: Anschreien der Bullen. In einem durch und durch politischen Prozess wurde der Öffentlichkeit unmissverständlich klar gemacht, dass verbale Unmutsäußerungen in Bayern zu Knaststrafen führen können. Im Februar 2021 wird die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg stattfinden.
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