Montag, 21.12.2020

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat letztinstanzlich geurteilt, dass die vier Jahrzehnte andauernde Überwachung von Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verdassungsschutz illegal war. Zwar konnte Rolf Gössner den 15 Jahre dauernden Prozess gegen den Inlandsgeheimdienst gewinnen und vermutlich hat das in seinem Fall auch zu einem Ende der Überwachung geführt. Strukturelle Konsequenzen wird das Urteil für den Geheimdienst aber wie immer keine haben – von persönlichen Konsequenzen für die MitarbeiterInnen der Spitzelbehörde ganz zu schweigen.