Montag, 30.06.2025

Im Juli 2024 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Compact-Magazin von Jürgen Elsässer nach dem Vereinsrecht verboten. Elsässer und sein Nazianwalt Laurens Nothdurft hatten bereits im August 2024 das Eilverfahren gegen das Verbot gewonnen und am 24. Juni 2025 nun auch das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das konkrete Verbot des Nazimagazins war nach Ansicht des Gerichts zwar rechtswidrig, nicht jedoch generell Verbote nach dem Vereinsrecht. Und es war auch nur rechtswidrig, weil sich „die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend“ hätten erweisen müssen:
„In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung. Diese Überzeugung hat sich der Senat durch die Sichtung und Würdigung des umfangreichen Materials aus den COMPACT-Medien und weiteren seitens der Beklagten vorgelegten Unterlagen verschafft. Dabei war bei der Deutung von Äußerungen zum Schutz der der Klägerin zustehenden Meinungsfreiheit die Bandbreite möglicher Aussagegehalte zu berücksichtigen.
Eine Vielzahl der von der Beklagten als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten. Dazu kommt, dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden ist.“

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