Donnerstag, 24.04.2008

Die Stuttgarter Landesregierung antwortete auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Christa Vossschulte, dass die Landesmedienanstalten „Maßnahmen gegen jugendbeeinträchtigende und jugendgefährdende Telemedieninhalte im Internet treffen“ können, konkret auch Naziwebsites zu sperren. Sperrverfügungen gegen Dritte, also die Zugangsprovider, seien allerdings nur Ultima Ratio: „Die Rechtmäßigkeit des Vorgehens gegen diese Unbeteiligten Dritten ist aber in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.“