Samstag, 27.02.2010

Auch wenn das „Schützenhaus“ im thüringischen Pößneck in Nazihand bleibt, können die Nazis dort keine Konzerte veranstalten. Wegen Brandschutzmängeln hatte Ordnungsbehörde des Saale-Orla-Kreises ein Konzert am 27. Februar verboten. Die Nazis kamen mit ihrer Klage gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht in Gera durch, doch das Oberverwaltungsgericht in Weimar hob das erstinstanzliche Urteil auf.