Dienstag, 05.07.2016

Am Dienstag, den 5. Juli, fand vor dem Zivilrichter Dr. Peter Knaup am Landgericht Freiburg die Anhörung zur Unterlassungsklage des rassistischen AfD-Anwalts Oliver Kloth gegen Radio Dreyeckland statt. Der voreingenommen wirkende Richter kündigte zwar an, dass es ihm ausschließlich um eine rechtliche und nicht um eine politische Beurteilung ginge. Allerdings pickte er sich ein BGH-Urteil heraus, wonach eine „bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln [sei], wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen“ könne. Es ging also um die Frage, ob die von RDL zitierten und sezierten Äußerungen Kloths einen falschen Eindruck seiner Positionierungen erwecken könnten und ob er als Rassist bezeichnet werden könne.
Trotzdem waren die Zitate Kloths unstrittig, da diese als Audiomitschnitt vorlagen und von ihm auch nicht in Zweifel gezogen wurden – auch wenn der Richter sich weigerte, die Audio-Datei überhaupt anzuhören. Richter Knaup fühlte sich in seiner Entscheidungskompetenz herabgewürdigt, da das von Rechtsanwalt Udo Kauß unterstützte Radio Dreyeckland es gewagt hatte, ein Gutachten des Soziologieprofessors Ulrich Bröckling zur Bewertung der Frage nach Rassismus in Kloths Äußerungen hinzuzuziehen. Bröcklings Gutachten bewertet Kloths Rede als rassistisch, die Zusammenfassung von RDL sei zwar kritisch, aber nicht verfälscht. Der AfDler wiederum hielt Bröckling für befangen, da dieser bei der Autonomen Antifa und linksunten.indymedia.org „als Referent gelistet“ sei.
Der AfD-Funktionär Kloth sprach von einer gegen ihn gerichteten „Hexenjagd“, einer „pogromartigen Stimmung“, einem „Kesseltreiben“, das „berufs- und existenzvernichtend“ sei und scheint in seiner Opferrolle gegenüber der „Lügenpresse” voll aufzugehen. So verklagt er nicht nur RDL, sondern auch die Badische Zeitung und SchreiberInnen von Leserbriefen, womit er seine rassistische Hetze weiterhin in der Öffentlichkeit thematisiert weiß.
Der antifeministische „Väterrechtler“ und Familienrechtsanwalt Kloth beanstandete, dass RDL ihm einen „Bruch seines Anwalts-Mandantenverhältnisses“ vorwarf. Zwar hatte Kloth wörtlich gesagt: „Ich habe auch viele [Menschen aus anderen Ländern] bei einem Asylverfahren begleitet, und es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber ich habe noch nie in diesen Jahren jemanden getroffen, der tatsächlich die Gründe, die er im Asylverfahren vorgegeben hat, auch tatsächlich erlebt hat.“ Er versteifte sich aber darauf, dass es nicht zulässig sei, das Wort „begleiten“ so zu verstehen, als hätte er als Anwalt MandatInnen in Asylverfahren vertreten. Zwar wollte er sich vor Gericht nicht festlegen, ob er als Asylrechtsanwalt tätig war oder nicht, räumte aber kürzlich gegenüber der Anwaltskammer wegen einer gegen ihn eingegangenen Beschwerde ein, dass er noch nie an einem Asylverfahren beteiligt gewesen sei. Den „durchschnittlichen ZuhörerInnen“ drängte sich an dieser Stelle der Eindruck auf, dass Anwalt Kloth also entweder bei der Infoveranstaltung in Landwasser oder vor Gericht und gegenüber der Anwaltskammer gelogen haben muss.
Eine Entscheidung im Verfahren ist frühestens am 14. Juli um 12 Uhr zu erwarten, da Richter Knaup zunächst Urlaub macht.
Ob die im Gerichtssaal anwesenden AfDler und JAler wegen des Machtkampfs innerhalb der AfD, des Austritts von Jörg Meuthen und 12 weiteren AfD-Abgeordneten aus der baden-württembergischen AfD-Landtagsfraktion und des Streits um den jetzt doch zurückgetretenen Antisemiten Gedeon ständig mit ihren Smartphones hantierten, bleibt unklar.