Dienstag, 13.12.2016

Im Münchner OSS-Prozess sind mehr Details zum Telegram-Hack des BKA bekannt geworden, der nach geltendem Gesetz illegal sein dürfte. Das BKA verfolgt offensichtlich eine Salamitaktik, um vollendete Tatsachen bei bisher illegalen Ermittlungsmethoden zu schaffen, die dann wie im Fall des Anfang November verabschiedeten neuen BND-Gesetzes nachträglich legalisiert werden. Im Prozess wurde auch bekannt, dass „neben einem verdeckten Ermittler wohl auch 3 V-Personen“ am Gruppenchat der Nazigruppe „Oldschool Society“ teilgenommen haben.