Samstag, 02.02.2019

In Koblenz begann am 29. Januar die Verhandlung vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof zum Ausschluss von Jens Ahnemüller aus der AfD-Landtagsfraktion. Der AfD-Landtagsabgeordnete war im Herbst 2018 wegen seiner Zusammenarbeit mit der NPD und der „Identitären Bewegung“ aus der AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz ausgeschlossen worden, wogegen er sich mit einer Verfassungsbeschwerde zu wehren versucht. Ahnemüller wird dabei von Dubravko Mandic anwaltlich vertreten, sein Kontrahent, der rheinland-pfälzische AfD-Chef Uwe Junge, von Matthias Brauer von den Bonner Raczeks. Das Urteil soll Ende Februar bekannt gegeben werden.