Montag, 06.02.2023

Nach den Durchsuchungen von Radio Dreyeckland und den Privatwohnungen von zwei RDL-Mitarbeiter am 17. Januar hat der Radiosender am 6. Februar eine Pressekonferenz veranstaltet. RDL gab bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Herausgabe sämtlicher IP-Adressen von BesucherInnen der RDL-Website seit dem 31. Juli 2022 verlangt hat. Außerdem forderte die Staatsanwaltschaft die Anmeldedaten der RDL-Webseite vom Hoster Strato an. In dem Schreiben vom 16. Januar beruft sich die Staatsanwaltschaft auf das Telemediengesetz, nach dem aber nur über Bestandsdaten der Vertragspartner Auskunft erteilt werden darf. Die AnwältInnen hatten am Tag der Razzien eine Durchsuchung und mögliche Beschlagnahme der Computer in den Redaktionsräumen dadurch verhindert, dass einer der RDL-Redakteure gegenüber der Polizei bestätigte, dass er den (mit seinem Kürzel versehenen) inkriminierten Artikel geschrieben hat, der einen Link zum Archiv von Indymedia linksunten enthielt. Inzwischen hat das Amtsgericht Karlsruhe die Rechtmäßigkeit der Razzien und Beschlagnahmungen von Datenträgern bestätigt. Gegen das Urteil wurde von RDL Beschwerde beim Landgericht Karlsruhe eingelegt. In der Pressekonferenz wurden zudem die Eindrücke der Geflüchteten-Redaktion Our Voice geschildert. Die RedakteurInnen waren geschockt von der Repression gegen RDL, die sie an die unterdrückenden Verhältnisse in ihren Herkunftsländern erinnert.
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