Das Juraportal LTO berichtet über das Bundesland, in dem die Richter ihr Gehalt für verfassungswidrig niedrig halten: Thüringen. Nach dem Ende der Strafermittlungen gegen den rassistischen Asylrichter und „schlagenden Turnerschafter“ Bengt Fuchs durch die Entscheidung des OLG Jena verweist LTO seufzend auf das von Michael Obhues geleitete Disziplinarverfahren:
„Damit kommt es nicht zu einem Strafverfahren gegen Fuchs, es bleibt das Disziplinarverfahren. Das hatte Michael Obhues, Präsident des VG Gera, bereits im Juli gegen den Richter eingeleitet. Dieses war ausgesetzt, solange die strafrechtlichen Vorwürfe im Raum standen, nun muss es wieder aufgenommen werden, § 79 Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte (ThürRiStAG) i. V. m. § 15 Abs. 3 Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG). Auf Nachfrage von LTO zum weiteren Vorgehen verwies Obhues lediglich auf diese Normen.“
Der Karlsruher ARD-Jurist Klaus Hempel
verweist im Kontext des OLG-Urteils zu Fuchs‘ Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ für Sinti und Roma auf einen ARD-Artikel von 2016:
„Mich erinnert das stark an das skandalöse Urteil des BGH aus dem Jahre 1956 zu den Sinti und Roma. Zitat aus der damaligen Entscheidung: ,Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.‘ Erst 2015 bat der BGH dafür um Entschuldigung.“
Hempels Kommentar zu Fuchs’ Antiziganismus: „Dass sich Richter in Deutschland wie im Fall Fuchs nach wie vor zu solchen Äußerungen hinreißen lassen, verschlägt einem die Sprache. Milde formuliert.“