Die Gemeinden Seybothenreuth in Oberfranken und Lindenberg im Allgäu sind mit einem Redeverbot gegen Björn Höcke vor Gericht gescheitert, wie Legal Tribune Online schreibt:
„Die von zwei bayerischen Gemeinden auferlegten Redeverbote gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sind rechtswidrig. Das entschied am Freitagabend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). […] Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar. Höcke darf in städtischen Hallen auftreten.“
Dagegen gab es am nächsten Tag Proteste, wie der Bayerische Rundfunk berichtet:
„Mehr als 300 Menschen haben am Bahnhof der kleinen Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth gegen den umstrittenen AfD-Politiker Björn Höcke demonstriert. Der Chef der Thüringer AfD war an diesem Samstag während einer Wahlkampfveranstaltung zur Kommunalwahl in der Mehrzweckhalle aufgetreten und durfte dort auch eine Rede halten, um seine Parteikollegen aus Bayreuth und Hof beim Wahlkampf zu unterstützen.“
Die Süddeutsche Zeitung schreibt in einem Hintergrundbericht, gegen wen die bayerische Landesregierung das Gesetz erlassen hatten, das sich nun als Papiertiger gegen rechts entpuppt hat:
„Nach der Höcke-Debatte teilte das Innenministerium nun auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit: Die in der Gemeindeordnung aufgenommene Regel wolle den Zugang verwehren, wenn die Veranstaltungen eben Inhalte wie Antisemitismus oder die Verharmlosung des Nationalsozialismus erwarten lassen. ,Sie zielt daher auf Veranstaltungen in ihrer Gesamtheit und deren Gesamtgepräge‘. Beispiel seien Veranstaltungen der sogenannten BDS-Kampagne (die den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will), ,die auch unmittelbarer Anlass für die Gesetzesänderung waren‘.“