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Sonntag, 01.03.2026
Am 24. Februar 2026 veröffentlichte die „Burschenschaft Germania Halle zu Main“ in der „Deutschen Burschenschaft“ einen Werbeclip auf Instagram, in dem sich zwei „Burschenschafter“ gegenseitig interviewen und dabei Fechtmasken tragen:
„Und was ist jetzt der tatsächliche Unterschied zwischen einer Burschenschaft und einem rechten Safe Space?“
„Ja du sprichst das völlig richtig aus, es gibt nämlich keinen. Wir sind ein Safe Space für Deutsche, wir sind ein Safe Space für Patrioten und wir sind ein Safe Space für junge Männer. Und das ist auch gut so. Für jemandem wie dich und mich wird niemand einen Raum bereitstellen, wir müssen das selbst schaffen.“
Mal abgesehen davon, dass der häufigste Weg in eine „Burschenschaft“ die günstigen Zimmer sind, die von den „Alten Herren“ gestellt werden, ist der Clip extrem schlecht gealtert. Denn am 27. Februar wurde bekannt, dass zumindest das DB-Burschenhaus der „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ das Gegenteil eines „Safe Spaces“ für junge Männer ist.
„Auf dem Haus“ der „Raczeks“ vergewaltigte Hans Fischer vor fünf Jahren einen schlafenden „Bundesbruder“. Fischer, geboren am 16. Dezember 1986, wurde laut Bonner Generalanzeiger am 26. Februar 2026 vom Amtsgericht Bonn „wegen Vergewaltigung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt“.
Zwar gestand Fischer die Vergewaltigung, versuchte aber vor Gericht mit später vom Opfer widerlegten Lügen seine Schuld zu mindern: „Er hatte gefilmt, wie er am 14. Januar 2021 einen schlafenden Kommilitonen in dessen Zimmer im Gebäude der Studentenverbindung vergewaltigt. Die Vorwürfe träfen zu – allerdings habe der 18-Jährige ihm zuvor seine Einwilligung zu den sexuellen Handlungen während des Schlafs gegeben.“
Das Opfer war trotz Ladung nicht erschienen und musste vom Gericht erst herantelefoniert werden. Wenn es lief wie bei Halemba, dürfte ihm von einer Aussage abgeraten worden sein.
Denn das auf dem Burschenhaus selbstgedrehte Vergewaltigungsvideo war nur zufällig in die Hände der Polizei gelangt: „Zuvor hatte das Gericht bereits eine Polizeibeamtin als Zeugin gehört, die erläuterte, wie es überhaupt zu der Anklage gekommen war. Sie sei nicht für Sexualdelikte zuständig, erklärte die Frau. Vielmehr sei sie beim polizeilichen Staatsschutz mit der Auswertung eines iPad befasst gewesen, das bei dem Angeklagten zuvor sichergestellt worden sei. Zu den Hintergründen der Beschlagnahmung sagte sie nichts. Neben diversen Pornovideos seien ihr bei der Auswertung insbesondere zwei Videodateien aufgefallen, die die angeklagten Handlungen zeigten. Der Angeklagte sei nicht direkt zu sehen, anhand einer Tätowierung, die kurz ins Bild rückte, habe sie ihn aber später identifizieren können.“
Fischer war zum Tatzeitpunkt fast doppelt so alt wie sein Opfer: „In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende explizit das große Hierarchie- und Altersgefälle zwischen dem damals 35-jährigen Täter und dem gerade volljährig gewordenen Opfer an. Der Verurteilte ist zweifach vorbestraft“ – wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. „Im Jahr 2023 hatte er auf einer Veranstaltung im Englischen Garten in München Deutschland als ,Judenreich‘ bezeichnet und den Hitlergruß gezeigt.“