Donnerstag, 21.02.2008

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage (Az. 3 K 1551/07) gegen den „Freiburger Kessel“ am 29.07.2007 während des DIY-Festivals wider besseren Wissens wie erwartet am 20. Februar abgewiesen. Eine Stadt, die mit Polizei-Großeinsätzen die Lebensgrundlage anders denkender und anders lebender Menschen zerstört, hat keinen Anspruch, sich als offene und tolerante Stadt zu bezeichnen. Ihr habt das Recht, wir haben Recht: Doch die da prügeln und lügen, sie müssen keine juristischen Konsequenzen fürchten, denn Willkür ist gewollt.