Samstag, 08.08.2009

Der Naziverein „Collegium Humanum“ mit seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e.V.“ bleibt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 5. August verboten. Die Klagen des Holocaustleugnervereins gegen die Verbotsverfügung von Mai 2008 wurde abgewiesen. Vor dem Gericht fand eine antifaschistische Kundgebung statt, in welcher auch darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Verbote alleine nicht ausreichen.
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