Mittwoch, 15.12.2010

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied am 14. Dezember, dass die Mitnahme der GAF-Stadträtin Monika Stein im Zuge der Ereignisse am 1. Mai 2008 rechtswidrig gewesen sei. Personen, die sich ausweisen können, dürften demnach nicht zur Personalienfeststellung auf ein Polizeirevier mitgenommen werden. In erster Instanz war schon die ED- Behandlung für rechtswidrig erklärt worden. Somit werden die ständigen Freiheitsberaubungen auf Demonstrationen durch die Polizei auch von Seiten der Justiz thematisiert.