Dienstag, 22.02.2011

Am 22. Februar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch auf Flughäfen, Bahnhöfen etc. das Demonstrationsrecht gilt. Damit sollten auch die Bußgeldforderungen gegen BildungsaktivistInnen, die sich während der Freiburger Bahnhofsblockade angeblich unbefugt auf dem Bahnsteig befunden hätten, hinfällig sein. Am Donnerstag, den 24. Februar, findet eine Antirepressions-Demo statt. Treffpunkt ist um 18 Uhr gegenüber vom Bahnhof. Es wird im Bahnhof eine Zwischenkundgebung geben. Kommt alle! Bringt FreundInnen mit!