Montag, 25.04.2011

Die taz hat über die bewusste Nichtanwendung von §89a StGB Abs. 2 Satz 2 gegen den Nazibombenbauer Thomas Baumann durch die Lörracher Staatsanwaltschaft und das Freiburger Landgericht berichtet. Nach Polizei, Geheimdienst und Staatsanwaltschaft hat nun also auch das Landgericht „versagt“. Antifa statt Verbote!