Freitag, 08.07.2011

Nachdem der sieben Stunden andauernde Kessel am 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt worden war, folgt nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen, dass der Kessel vor dem Hauptbahnhof in Ulm ebenfalls rechtswidrig gewesen ist. Die per Zug angereisten Demonstrierenden wurden direkt vor dem Hauptbahnhof von den BeamtInnen willkürlich gekesselt, eingeschüchtert, mit Platzverweisen belegt und später per Vorladung kriminalisiert. Selbst über zwei Jahre später verteidigte der lernresitente Polizeichef Karl-Heinz Keller seine Strategie und zeigte keine Einsicht. Ein Jurist stellte nun stellvertretend für sechs Betroffene Strafanzeige gegen ihn, wegen Freiheitsberaubung: „Wenn jemand so unbelehrbar ist, muss man halt auch strafrechtlich gegen ihn vorgehen“.