Donnerstag, 18.04.2013

Im Winterbach-Prozess wurden acht Angeklagte zu milden Haftstrafen unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt, drei bekamen lediglich Bewährungsstrafen. Niemand wurde wegen versuchten Mordes verurteilt, kein Brandstifter wurde überführt. Bereits vor einem Jahr waren zwei Nazis zu Haftstrafen verurteilt worden.