Donnerstag, 25.04.2013

Der Bundesgerichtshof hat der Revision im Verfahren gegen den Nazi Florian Stech stattgegeben und den Freispruch des Freiburger Landgerichts aufgehoben. Das Verfahren soll noch in diesem Jahr vor einer anderen Kammer des Freiburger Landgerichts neu verhandelt werden. Der BGH begründete seine Entscheidung mit den Facebook-Screenshots, in denen Stech seinen Mordversuch ankündigte.
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