Donnerstag, 10.07.2014

In München war am 10. Juli zum 2. Mal Thomas Gerlach als Zeuge im NSU-Prozess vorgeladen. Der „Hammerskin“ verweigerte erneut die Aussage und wurde ein 3. Mal für den 24. Juli vorgeladen. Bis dahin will das Gericht klären, ob es eine Ordnungsstrafe gegen Gerlach verhängen kann und will.