Freitag, 17.07.2015

Viereinhalb Jahre nach der Enttarnung und dem Outing des Bullenspitzels Simon Bromma gibt es jetzt einen Termin für die Gerichtsverhandlung. Am 26. August soll vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe die Rechtmäßigkeit des Spitzeleinsatzes geprüft werden. In einer Stellungnahme des inzwischen zuständigen Polizeipräsidiums Mannheim zur nachgebesserten Sperrerklärung hatte dieses zuletzt den Spitzeleinsatz mit den Antifaprotesten gegen den Naziaufmarsch in Ulm und mit Anschlägen auf Bullenkarren in Freiburg 2009 begründet. Radio Dreyeckland:
RDL-Bericht