Donnerstag, 27.08.2015

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Spitzeleinsatz von Simon Bromma am 26. August für rechtswidrig erklärt. Das LKA hatte den Klarnamen des Verdeckten Ermittlers nicht in die Einsatzanordnung geschrieben, so dass es keine Rechtsgrundlage für den Einsatz gab. Presse: 1 2 3 4 5 6 7 8 RDL-Bericht