Mittwoch, 30.03.2016

Das Pariser Urteil gegen Tomas Elgorriaga Kunze ist inzwischen rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde eingelegt hat. Tomas war am 15. März zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, wovon drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Da die bisherige Untersuchungshaft und mindestens Teile der Auslieferungshaft in Deutschland voraussichtlich auf die verbleibende Haftzeit angerechnet werden können, kann Tomas also zum Ende des Jahres wieder frei sein. Schreibt Tomas!