Samstag, 15.04.2017

Die Vorratsdatenspeicherung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft. Ab diesem Termin müssen Internet Service Provider die IP-Adressen ihrer KundInnen zehn Wochen lang speichern. Telefonfirmen müssen die Metadaten aller Telefonate und SMS ebenfalls zehn Wochen speichern und die Ortungsdaten von Handys vier Wochen lang.