Donnerstag, 26.03.2020

Acht angehende Naziterroristen wurden am 24. März vom Oberlandesgericht Dresden zu bis zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Drei der Angeklagten der sogenannten Gruppe „Revolution Chemnitz“ kamen auch aufgrund ihrer schon verbüßten U-Haft wieder auf freien Fuß. Vor Gericht schwankten die einschlägig bekannten Nazis zwischen Selbstmitleid und Gnadengesuchen. Neben der Planung tödlicher Anschläge wurde ihnen auch der Angriff auf „Jugendliche und Ausländer“ auf der Schlossteichinsel in Chemnitz zur Last gelegt.
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