Dienstag, 01.08.2023

Der Bundesgerichtshof hat seinen Beschluss zur Verlängerung der Untersuchungshaft der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann veröffentlicht. Sie gehörte zu den NaziputschistInnen um Heinrich XIII. Prinz Reuß zu Köstritz, deren Umsturzpläne laut BGH weit fortgeschritten und sehr konkret waren. Zu Malsack-Winkemann heißt es:
„Das Justizresort war der Beschuldigten zugewiesen, einer früheren Bundestagsabgeordneten und Richterin. Zwischen den Ratssitzungen hielt sie regelmäßig Kontakt zu anderen Mitgliedern der Vereinigung, unterschrieb die Verschwiegenheitserklärung und verfügte über ein Satellitentelefon zur vereinigungsinternen Kommunikation.“
Die Ex-AfD-Abgeordnete führte nicht nur Mitverschwörer durch den Berliner Reichstag, sie wollte offenbar auch selbst tödliche Gewalt anwenden:
„Ihre Vorbereitungen für einen erwarteten Ausnahmezustand nach gewalttätigen Auseinandersetzungen werden durch bei ihr aufgefundene Waffen in Form eines Revolvers und einer halbautomatischen Selbstladebüchse mit Zielfernrohr sowie etwa 7.000 Patronen belegt.“
Zwar kommunizierten die Nazis sehr spacig über Satellitentelefone, von bodenständiger Verschlüsselung hielten sie aber wohl nicht viel:
„Die Ermittlungen in dem vorliegenden Komplex, zwei gegen 63 Beschuldigte und gesondert Verfolgte betriebenen Verfahren, waren und sind sehr umfangreich; dies spiegelt sich unter anderem im Aktenbestand wider, der derzeit mehr als 200.000 Blatt Papier umfasst. Im Kontext der Verhaftungen der Beschuldigten sowie von mehr als 20 Mitbeschuldigten und gesondert Verfolgten ist es zu zahlreichen Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gekommen. Dabei sind über 5.000 Asservate, darunter gut 1.800 Speichermedien, sichergestellt worden. Die diesbezügliche Datenmenge beträgt mindestens 265 Terabyte. Deren Durchsicht, Auslesung und Auswertung gestalten sich besonders zeit- und arbeitsintensiv. Daneben sind etwa 1.300 Waffen oder Waffenteile aufgefunden worden“.
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