Freitag, 13.10.2023

Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier ist nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des Dienstgerichts des Bundes beim Bundesgerichtshof laut LTO auch ehemaliger Richter.
„Das Dienstgericht für Richter am Landgericht (LG) Leipzig hatte auf Antrag des sächsischen Justizministeriums die Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt […]. Maier ging dagegen in Revision, hatte damit aber keinen Erfolg.“
Insbesondere Maiers Tweet „Wenn Angeklagte ,AfD-Richter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ wurde als Wille zu politischer Justiz gewertet, was mit einem Richteramt unvereinbar sei. Anwaltlich vertreten ließ sich Maier von Jochen Lober, auch gegen den VS:
„Maier wehrt sich parallel zu dem Ruhestandsverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Dresden dagegen, dass der sächsische Verfassungsschutz ihn als ,rechtsextrem‘ einstuft.“
Die grüne Justizministerin Katja Meier hat außerdem ein Disziplinarverfahren gegen Maier eingeleitet: „Maier würde auch die Ansprüche auf Besoldung und Versorgung verlieren, die er als Richter im Ruhestand noch erhält.“