Donnerstag, 06.11.2025

Die Partei Die Linke Marburg-Biedenkopf hat Strafanzeige wegen eines Fechtduells am 15. August 2025 zwischen dem „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) und der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) erstattet. Tatort ist das Haus des „Corps“:
„Das besagte Duell soll am 15. August 2025 ab 19:00 Uhr in der Lutherstraße 14 stattgefunden haben. Der Linken Marburg-Biedenkopf liegt ein Foto einer Fechtaufforderung vor, aus der hervor geht, dass 3 Personen des Corps Hasso-Nassovia durch die Hasso Borussia zu einem Fechtduell gerufen werden. Dem Brief zufolge gehen der Aufforderung zum Duell absurde Ehrverletzungen voraus.“
Selbst ein bewaffnet ausgetragener Ehrenhandel ohne Verletzte ist strafbar als versuchte gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 2 StGB und wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. Gewöhnlicherweise ist das Problem der Anklage bei „Pro Patria-Suiten“ bzw. Duellen nicht der Nachweis der Taten. Denn bei Fechtduellen gibt es immer mehrere Beteiligte und Zeugen sowie meistens haufenweise Zuschauer und Mitwisser. Im vorliegenden Fall haben erst einmal nur die Beschuldigten „Hasso-Borussen“ Niklas Gohr, Tim Zimmer und Ali Mavruk ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO. Falls auch alle anderen schweigen, gibt es Dokumente, bestimmt auch „auf den Häusern“.
Das Problem besteht vielmehr im Nachweis des Ehrenhandels, also im Nachweis der Motivation für den Fechtkampf. Damit aus Sicht einer Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung gegeben ist, muss eine Abgrenzung zur „Bestimmungsmensur“ erkennbar sein. Denn nur diese wurden in einem (aus heutiger Sicht fragwürdigen, weil aus der Zeit gefallenen) BGH-Urteil vom 29. Januar 1953 straffrei gestellt, da „Bestimmungsmensuren“ aus Sicht des damaligen 5. Strafsenats nicht gegen die „guten Sitten“ jener Zeit verstießen.
Ganz anders hingegen beurteilte der BGH schon damals jene Art von Mensuren, die „Pro Patria-Suiten“ oder verschleiernd „akademische Fechtfolgen“ genannt werden. Mithin solche wie das Fechtduell in Marburg. Ganz zum Schluss des BGH-Urteils heißt es: „Zur Vermeidung von Missverständnissen sei hervorgehoben, dass die vorderstehenden Erörterungen sich nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen.“
Doch im Marburger Fall wurde der Nachweis eines Ehrenhandels bereits von den Korporierten selbst erbracht. Den Strafermittlungsbehörden liegt ein erkennbar von Korporierten aufgenommenes Foto der Duellforderung vor (Glossar). Jeder Korporierte, der als Zeuge der Anklage vorsätzlich falsche Angaben machen sollte, obwohl er doch der Wahrheitspflicht unterliegt, muss dank interner Dokumente der beteiligten Studentenverbindungen je nach individueller Beweislage mit Strafermittlungen wegen Falschaussage gemäß § 153 StGB oder Strafvereitelung gemäß § 258 StGB rechnen.
Die Pressemitteilung der Linkspartei geht auch noch auf einen anderen Vorfall mit bewaffneten Korporierten in Marburg ein: „Gewalttätige Fuxenrituale, Angriffe von extrem rechten Burschenschaftern auf andere Studentenverbindungen sowie das Fechten von Duellen zur Lösung einer ,Ehrstreitigkeit‘ schaffen eine gewaltaffine Parallelwelt, deren Gewalt nicht in diesen Kreisen bleibt. Das zeigt beispielsweise der Tod eines Erst-Semesterstudenten in der Marburger Oberstadt vor einigen Jahren durch einen Messerstich ins Herz, ausgeführt von einem Verbindungsstudenten.“
Besagter Messermann ist Amadeus Quirin Hölle, damals „Aktiver“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ im „Coburger Convent“. Nachdem Hölle am 12. Oktober 2014 einen 20-jährigen Studenten im Streit mit einem Stich ins Herz tötete, schrieb der damalige CC-Pressesprecher Dr. Frank Klauss, zuvor und mittlerweile wieder BILD-Redakteur, an die damaligen AHCC-Funktionäre Hans Schollmeyer, Andreas Grosch, Veit Stößlein, Ali Ottmar Mahdi und Tobias Kretschmer:
„Es kann und für die Zukunft darf auch nicht sein, dass Verbandsbrüder mit einem Messer in Uni und Stadt herumlaufen. Wir sind hier in Deutschland und nicht östlich des Bosperus...
Wenn Verbandsbrüder aus MR oder Gö meinen, etwas zum Selbstschutz tragen zu müssen, sollen sie Pfefferspray nehmen. Damit richten sie zumindest keinen bleibenden Schaden an.“

Amadeus Hölle ist noch immer „Alter Herr“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ sowie der „Turnerschaft Hohenstaufia Tübingen“ im „Coburger Convent“. Seit 2019 arbeitet der straffrei gebliebene Totschläger mit Einstecktuch in der Salzer Apotheke Bahnhofsallee in Hildesheim als Apotheker: „Herr Hölle“ impft gegen Grippe und ist „für unser Qualitätsmanagement mitverantwortlich“.