Dienstag, 18.11.2025

Am 10. April 2015 wurde der jährliche Anti-Abtreibungsmarsch der reaktionären Piusbrüder mit einer Sitzblockade verzögert. Ein Antifaschist wurde deswegen zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Er habe die Versammlung der Piusbrüder zu sprengen versucht und sie damit unrechtmäßig gestört, strafbar nach §21 Versammlungsgesetz.
Eine Berliner Anwaltskanzlei scheiterte nun mit einer Verfassungsbeschwerde. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 1. Oktober 2025 (Pressemitteilung | Urteil), dass zwar die Blockierenden ebenfalls vom Versammlungsrecht geschützt seien. Die Störung einer anderen Versammlung könne jedoch trotzdem bestraft werden.
Presse: Tagesschau | Spiegel | FR | taz | LTO | Beck