Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba am 2. Februar 2026 wegen gemeinschaftlicher Nötigung und Geldwäsche erstinstanzlich zu 160 Tagessätzen à 190 Euro verurteilt, also zu 30.400 Euro. Freigesprochen wurde der „Alte Herr“ der „Prager Burschenschaft Teutonia Würzburg“ in der „Deutschen Burschenschaft“ vom Vorwurf der versuchten Nötigung und Volksverhetzung.
Verurteilt wurde Halemba also, weil er mit Harald Dresel den „Aktivensprecher“ der „Teutonia“, Roland Schmidt, eingeschüchtert haben soll. Nicht jedoch, weil er bei Thomas Bayer randaliert hat, der wiederum Dresel verteidigte. Außerdem wurde Halemba verurteilt, weil er im Juli 2022 Gelder aus Betrugstaten ins Baltikum überwies und damit Geldwäsche betrieb. Nicht jedoch, weil er Heinrich Himmlers Fortpflanzungsbefehl über sein Bett gehängt hat. Auch nicht, weil er Reden von Hitler und Goebbels auf seinem USB-Stick hatte. Oder weil seine Nazimusik an seinem Geburtstag öffentlich gespielt wurde – die hässliche Seite der Unschuldsvermutung.
Zu Harald Dresel schreibt der Bayerische Rundfunk: „Ihn sprach das Gericht in einem von zwei Anklagepunkten schuldig. Der 29-jährige Deutsche soll wegen gemeinschaftlicher Nötigung 90 Tagessätze zu 66 Euro zahlen – insgesamt also fast 6.000 Euro. Vom Vorwurf der versuchten Nötigung sprach ihn das Gericht frei.“
Über Halembas VerteidigerInnen – Dubravko Mandic, Isabella Sanna und Isabell Körner – sagte Richterin Helm laut Spiegel: „Grundsätzlich attestiert die Richterin dem AfD-Mann, sich für eine »extrem schlechte Verteidigung« entschieden zu haben. Helm blickt Halemba lange an: »Sie können ja nichts dafür, wenn Ihre Anwälte schlecht sind.«“