Sonntag, 03.05.2026

In Bingen am Rhein in Rheinland-Pfalz stach am 15. Februar 2023 ein Korporierter auf ein Mitglied der „Studentenverbindung Rhenania Bingen“ ein. Sowohl der Name des Täters als auch seine Korporation waren damals unklar. Genau wie sein Motiv, das auch aktuell vor Gericht bisher keine Rolle spielt.
Denn mehr als zwei Jahr nach der Tat hat der Prozess vor dem Landgericht Mainz gegen den heute 26-jährigen Täter Florian Kanz aus Langen begonnen. Ihm wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen – nicht aber versuchter Mord. Kanz war zum Tatzeitpunkt Mitglied der „Burschenschaft Rheinfranken Marburg“ in der „Deutschen Burschenschaft“ und außerdem Bundeswehrsoldat.
Eigentlich war Florian Kanz in Bingen zu Besuch bei der verbandsfreien „Landsmannschaft Rheno Teutonia“, mit denen er zu später Stunde einen „Coleurbummel“ machte. Der Brauch erlaubt es Korporierten, sich bei anderen Verbindungen selbst einzuladen, inklusive und insbesondere zu kostenlosem Bier. Nicht so üblich war die Aufmachung des Täters: eine Flecktarnuniform der Bundeswehr.
Schließlich landeten Kanz und seine Gastgeber beim „Technischen Ruderverein Rhenania“, wo sie auf Kosten der Ruderer um die Wette soffen. Dort erwähnte das spätere Opfer, dass er „im AStA der TH Bingen ehrenamtlich aktiv“ sei, einem eher linken AStA.
Die Allgemeine Zeitung Mainz schreibt über den weiteren Verlauf des Abends: „Es hatte dann Diskussionen über Transgender, Semesterticket und AStA gegeben und darüber, ,dass wir eine nichtschlagende, gemischtbunte und sehr offene Verbindung sind. Jeder kann kommen‘, erzählte der 23-Jährige und erinnerte sich, der Angeklagte sei irgendwann zur Toilette gegangen.
Als er von dort zurückkam, habe er ihn mit einem Klappmesser und den Worten ,Er hat uns verraten‘ attackiert. Ein Stich ging in die Brust, drei weitere Stiche in den Rücken, als das Opfer die Flucht ergriff und sich in das angrenzende WG-Wohngebäude retten konnte. [...]
Zwar war der 23-Jährige damals nicht lebensgefährlich verletzt worden, das Opfer leidet nach eigener Aussage aber bis heute an den psychischen Folgen der Tat. Er habe sich nicht mehr auf sein Studium konzentrieren können und es aufgeben müssen, er habe Schlafstörungen und Albträume, er habe Angst, allein im Haus zu sein oder allein auf die Straße zu gehen. Der Prozess wird fortgesetzt.“

Presse: Frankfurter Rundschau 1 | Frankfurter Rundschau 2 | Endstation Rechts | Allgemeine Zeitung Mainz (Archiv)