Ende April 2026 berichtete die Sächsische Zeitung erneut über den Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht. Gegen diesen läuft ein Disziplinarverfahren, „weil er im vergangenen November einen Vortrag vor Rechtsextremen gehalten hat. Das erfuhr die Sächsische Zeitung aus Justizkreisen.“
Mike Ulbricht hatte auf Einladung von Dubravko Mandic einen Haufen Nazis in Baden-Baden geschult, die anschließend als Verteidiger die Dresdner Oberlandesrichter im Verfahren gegen die „Sächsischen Separatisten“ hart angriffen. Die Jungle World schrieb dazu Ende Februar:
„Ein Staatsanwalt, der Rechtsextreme und Nazis in Sachen Volksverhetzung juristisch berät? Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt, die Beantwortung steht noch aus. Staatsanwalt [Ulbricht] hat auf Anfrage der Sächsischen Zeitung seinen Vortrag bestätigt und mitgeteilt, er folge »grundsätzlich jeder Einladung, um über meine wissenschaftliche Arbeit ins Gespräch zu kommen«. Vom rechten Hintergrund des Gastgebers will er nichts gewusst haben, auch sonst habe sich niemand »als Rechtsextremist zu erkennen gegeben«.
Ob man Rechtsextreme als solche erkennt, ist ja auch immer eine Frage des eigenen Standpunkts. Mike [Ulbricht] hat zumindest selbst eine burschenschaftliche Vergangenheit und in seiner Dissertation betrachtet er, wie es im Vorwort heißt, kritisch und ohne »in politische Korrektheit gekleidete Denk- oder Sprachtabus« den Absatz 4 des Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 StGB).
Darin ist die Bestrafung für die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft festgelegt. Nach Meinung des Staatsanwalts handelt sich hierbei um eine »feindstrafrechtliche Norm«, womit eine Art Sonderstrafrecht zur Bekämpfung von Feinden gemeint ist. Interessanterweise warf Mandic nun im Prozess in Dresden den Richter:innen »Feindstrafrecht« vor.“
Offenbar läuft noch ein zweites Disziplinarverfahren gegen den Nazistaatsanwalt, wie die Sächsische Zeitung schreibt:
„Mike [Ulbricht] soll bereits 2022 seine Beurlaubung aus dem Justizdienst beantragt haben. Der Grund: Wie die Sächsische Zeitung aus Justizkreisen erfuhr, wollte er zu dieser Zeit als juristischer und parlamentarischer Berater für die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag arbeiten.
Das sächsische Justizministerium soll den Antrag damals abgelehnt haben. Mike [Ulbricht] habe gegen die Ablehnung seiner Beurlaubung geklagt und von ,politischer Willkür‘ gesprochen, wie die ,Junge Freiheit‘ schreibt. Auch deswegen soll ein Disziplinarverfahren gegen [Ulbricht] laufen. Beamte sind zu Loyalität und Mäßigung gegenüber ihren Dienstherren verpflichtet.“
Also wir finden ja, dass dieser Fall mehr Öffentlichkeit verdient hat. Es gibt schließlich noch einiges zu erzählen.
Pressespiegel: knack.news