Aufstehen gegen Rassismus (agr) Offenburg berichtete am 11. Juni 2026 von der Verhandlung gegen Florian Stech vor dem Amtsgericht Oberkirch im Ortenaukreis. Stech hatte beim Plakatieren für die AfD mit seinem Sohn im Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 eine junge Mitarbeiterin der Stadtverwaltung gefilmt, als sie AfD-Plakate von Verkehrsschildern entfernte.
Wegen des Verbreitens von diesem Video in der AfD-WhatsApp-Gruppe von Taras Maygutiak wurde Stech nun zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze à 25 Euro wegen Verstößen nach § 22, 23 und 33 KunstUrhG verurteilt.
agr berichtet: „Die dort [in der WhatsApp-Gruppe] auch namentlich genannte Angestellte erreichten üble Beschimpfungen, Vergewaltigungswünsche und Morddrohungen mit der Ausschreibung eines Kopfgeldes von 25.000 Euro: Bundesweit laufen noch immer mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren. Auch seien sie und ihre kleine Tochter bei einem Schwimmbadbesuch einmal von Stech bedrängt worden, erzählte sie dem Richter.“
Der ehemalige NPDler Stech ist sehr umtriebig in Oberkirch. So versuchte er bei der Kreistagswahl 2019 bei der FDP erfolglos sein Glück, die ihn trotz Meldeadresse in Schwanau auf die Liste für den Wahlkreis Oberkirch-Renchtal schrieben.
Mehr Erfolg hatte er bei der Wahl des Elternbeirats der Realschule Oberkirch, in dem er zumindest für das Schuljahr 2023/2024 stellvertretendes Mitglied war.
Nach der Verhandlung kündigte Florian Stech in einer öffentlichen Oberkircher Facebookgruppe schon das Einlegen der Berufung zusammen mit seiner Anwältin Christina Gröbmayr an. Stech hatte hier – anders als in der Verhandlung, wo er sich weder zur Sache noch zur Person selbst äußerte – großen Gesprächsbedarf und outete in der Diskussion die Mitarbeiterin mit vollem Namen.