Mittwoch, 16.09.2009

Politik ist Sache gewählter Politiker, Gefahrenabwehr ist Sache der Polizei, nur für die politische Justiz fühlte sich am 15. September niemand zuständig — Richter Ruby wollte sich explizit nicht diesem Vorwurf aussetzen. Der Landfriedensbruchprozess wegen des DIY-Festivals im Juli 2006 endete mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, da der Richter nicht restlos von der Schuld des Angeklagten überzeugt war. Nachdem fünf Bullenzeugen nicht sagen konnten, ob und wann der Angeklagte dabei war, wurden die restlichen neun wieder ausgeladen. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, war zunächst unklar. Die Berufungsfrist verstrich, ohne dass die Staatsanwaltschaft ein weiteres blaues Auge riskierte.
Kampf der Repression!
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