Samstag, 01.02.2014

Auch im zweiten Prozess wurde der Nazi Florian Stech vom Landgericht Freiburg freigesprochen. Wie bereits unter dem Vorsitz von Richterin Eva Kleine-Cosack im Juli 2012 sprach nach der Aufhebung des ersten Urteils durch den Bundesgerichtshof nun auch eine andere Kammer unter Richter Arne Wiemann den Nazi mit einer ähnlichen Begründung vom Vorwurf des versuchten Mordes sowie von diversen anderen Vorwürfen frei und billigte ihm ein Notwehrrecht zu. Stech erhält neben dem Freibrief, seine Mordfantasien auch in Zukunft unter dem Schutz von Polizei und Justiz auszuleben zu dürfen, auch noch eine Entschädigung für den zeitweiligen Entzug seines Führerscheins. Die umfassenden und detaillierten Aussagen der linken ZeugInnen wurden vom Gericht in der Urteilsbegründung mehrfach als Rechtfertigung für den Freispruch genutzt. Unverfroren gab Wiemann dem schwerverletzten Nebenkläger die Schuld an seinen Verletzungen, schließlich hätte er Stech ja ausweichen können, der statt wegzufahren mit Vollgas in die Gruppe der Antifas fuhr. Die Schutzfunktion der bürgerlichen Justiz für die Gewalttaten der Nazis, die offene Kumpanei der politischen Polizei und das Wirken des Geheimdienstes im Hintergrund zeigen einmal mehr die Kontinuität der nationalsozialistischen Vergangenheit bis in die Gegenwart. Siempre antifascista!
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Vorgeschichte Stech-Prozesse
Erster Stech-Prozess
Zweiter Stech-Prozess