Freitag, 04.03.2016

Am dritten Verhandlungstag (Tag 1 | Tag 2) in Sachen NPD-Verbot am 3. März lag der Schwerpunkt auf inhaltlichen Forderungen der NPD, auf ihrer Programmatik und ihren Handlungen. Zunächst erläuterten die Innenminister Herrmann (Bayern) und Caffier (Mecklenburg-Vorpommern) sowie die Präsidentin des Landtags Mecklenburg-Vorpommern Bretschneider, warum die NPD wegen ihrer Theorie und Praxis verboten werden solle. Später wurden mehrere NPDler als Auskunftspersonen angehört, wobei Claus Cremer und Udo Pastörs gar nicht erst erschienen und Thomas Wulff vorsorglich vor der Befragung seiner Kameraden verschwunden war. Frank Franz wich Fragen nach seinem rassistischen Verständnis von „Deutschsein“ und Staatsbürgerschaft aus und versuchte eine möglichst weichgespülte Variante des NPD-Rassismus zu präsentieren. Holger Apfel wollte sich nicht zu Fragen der Programmatik, sondern nur zur Strategie äußern, betonte wie Jesse am Vortag die Irrelevanz der Partei und sprach von der gedanklichen Nähe von Teilen der NPD zum Dritten Reich. Gleichzeitig redete er die NPD klein und bezeichnete sie als „Popanz-Partei“. Auch Jürgen Gansel wich Fragen nach dem Demokrativerständis der NPD aus, sprach aber davon, dass „Ausländer“ zwar Staatsbürger, aber nicht Mitglieder der „Volksgemeinschaft“ werden könnten. Udo Voigt sprach von gelungenen Kampagnen gegen die Wehrmachtsausstellung und hält „Ausländerrückführung“ für gerechtfertigt, damit diese in ihrem „Heimatland etwas aufbauen”. Anschließend betonten die Bundesrat-Bevollmächtigten, dass die Ideologie der NPD nicht nur eine Idee sei, sondern auch umgesetzt werden solle. Bei Fragen nach der Gefährlichkeit der NPD wurden auch die Neuen Medien und Verbindungen der NPD zu beispielsweise Altermedia herangezogen. Auch die von der NPD geschaffenen und von Anwalt Andrejewski bemüht geleugneten Räume der Angst wurden thematisiert. Die Verfassungsrichter zeigten sich insgesamt skeptisch, da der Bundesrat die Gefährlichkeit der NPD nicht ausreichend betonte und die NPD auch laut Verfassungschutzberichten in „desolater Situation“ und im Niedergang befindlich sei. Auch anhand der Wahlergebnisse sei die Bedeutung der NPD doch eher überschaubar. Weitere Verhandlungstage werden nur angesetzt, falls sich aus dem durch die NPD in den nächsten sechs Wochen möglicherweise noch nachgereichten Material weitere Fragen ergeben. Bis zum Urteil wird es voraussichtlich noch mehrere Monate dauern.
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