Samstag, 06.02.2021

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 2. Februar das Skandalurteil des Nürnberger Amtsgerichts weitestgehend bestätigt. Im Berufungsverfahren wurde entschieden, dass einer der beiden Angeklagten wegen angeblicher Bedrohung und Beleidigung für 14 Monate ins Gefängnis muss, obwohl er laut Verteidigung gar nicht vor Ort war. Der andere Angeklagte wurde als „Rädelsführer“ zu 10 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, weil er „laut und unfreundlich“ gegenüber den Bullen war.