Freitag, 13.03.2026

Die Sparkasse Göttingen hatte der Roten Hilfe im Dezember 2025 das Konto gekündigt. Dagegen war die linke Rechtshilfeorganisation juristisch vorgegangen und hatte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Göttingen erstritten. Damit wurde die Sparkasse vorläufig verpflichtet, ein Konto der Roten Hilfe weiterzuführen. Das Göttinger Tageblatt schrieb am 4. März 2026:
„Die Sparkasse betont nun, grundsätzlich jedem als öffentlich-rechtliches Institut einen Kontozugang zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall sieht das Geldinstitut jedoch einen besonderen Ausnahmetatbestand gegeben, der die Kündigung aus rechtlichen Gründen zwingend mache.
Dass das Landgericht zugunsten der Roten Hilfe entschieden habe, führt die Sparkasse Göttingen auf eine rechtliche Einschränkung zurück: Bislang sei es ihr untersagt gewesen, die Kündigungsgründe öffentlich oder vor Gericht darzulegen. Diese Verpflichtung habe sie strikt eingehalten. In der Berufungsinstanz vor dem OLG Braunschweig erwartet die Sparkasse jetzt, ihre Gründe umfassender darlegen zu können und eine andere Entscheidung zu erzielen. (...)
Als Begründung für die Kontokündigung hatte die Bank nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens auf die Einstufung der sogenannten Antifa Ost als terroristische Vereinigung durch US-Präsident Donald Trump verwiesen, für die der Verein Spenden gesammelt haben soll. Die Sparkasse Göttingen habe Nachteile am Finanzmarkt und den Verdacht der Terrorfinanzierung befürchtet.”