Dienstag, 05.05.2026

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der „Artgemeinschaft“ durch die damalige SPD-Bundesinnenministerin Faeser im September 2023 bestätigt. Die Naziorganisation, die mit vollem Namen „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.” heißt, wurde vor Gericht von dem bekannten Nazianwalt Wolfram Nahrath vertreten.
Anders als das Verbot des Nazinetzwerks der „Hammerskins“ eine Woche vor der „Artgemeinschaft“ im September 2023, das im Dezember 2025 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde, und das Verbot des Nazimagazins „Compact“ im Juli 2024, das im Juni 2025 aufgehoben wurde, bleibt also ausnahmsweise mal ein staatliches Verbot einer Naziorganisation bestehen.
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