Deutschland weigert sich bis heute über bereits vergangene und lächerlich niedrige Wiedergutmachungen hinaus Gelder an Nachfahren von Opfern deutscher NS-Kriegsverbrechen zu zahlen. Selbst rechtskräftige Urteile wie im Fall des Distomo-Massakers 1944 werden von der deutschen Regierung ignoriert.
Die taz schreibt: „Das Massaker von Distomo hat sich tief in das kollektive Gedächtnis der Griechen eingegraben. 218 Frauen, Kinder und Männer wurden als Vergeltung für einen Hinterhalt griechischer Partisanen am 10. Juni 1944 in dem 163 Kilometer nordwestlich von Athen gelegenen Dorf mit seinen damals 1.650 Einwohnern durch eine SS-Einheit hingerichtet.
1997 erließ das örtliche Landgericht Livadeia das Urteil Nr. 137, das den Nachfahren der Opfer der Nazi-Gräueltaten in Distomo eine Entschädigung von 9,5 Milliarden Drachmen (umgerechnet rund 28 Millionen Euro) zuspricht. Deutschland legte Revision dagegen ein. Der Oberste Gerichtshof in Athen wies die Revision jedoch zurück. Dies machte den Weg für mögliche Pfändungen von Vermögenswerten des deutschen Staates in Griechenland frei, falls Berlin nicht zahlt.
Gezahlt hat Deutschland tatsächlich bis heute nicht – aber das Urteil konnte trotzdem nicht vollstreckt werden. Denn dafür bedarf es wiederum eines Erlasses durch den griechischen Justizminister, und kein Justizminister hat das bislang getan.“
Griechische Anspruchsberechtigte klagten sich daraufhin in Italien durch alle Instanzen. Das italienische Kassationsgericht in Rom hat nun abschließend entschieden, dass die KlägerInnen Eigentum deutscher Staatsunternehmen in Italien pfänden lassen können.
Der Spiegel schreibt: „Damit können italienische Gerichtsvollzieher künftig im Prinzip Grundstücke, Bankguthaben oder Betriebsstätten der Bahn und ihrer italienischen Tochtergesellschaften pfänden. Grundsätzlich denkbar ist der Zugriff auch auf Vermögenswerte anderer deutscher Staatsunternehmen in Italien.“